Der Sanktionsbeirat von SURE ist das Gremium aus mindestens drei Personen, das im Rahmen des SURE-EU-Systems etabliert wurde, um bei Verstößen von Systemteilnehmern Sanktionen auszusprechen. Seine Zuständigkeiten und Aufgaben werden in den Systemgrundsätzen „Integritätsmanagement“ beschrieben und unter Rückgriff auf einen Rahmenvertrag sowie die Geschäftsordnung mit den ernannten Mitgliedern des Sanktionsbeirats umgesetzt.
Die Mitglieder des Sanktionsbeirates benötigen technisches und berufliches Wissen sowie viele Jahre Erfahrung im Bioenergie-Sektor, dürfen aber keinen potenziellen Interessen-konflikten unterliegen, die Folge einer früheren oder gegenwärtigen beruflichen Tätigkeit sind.
Der Vorsitzende des Sanktionsbeirats muss mindestens ein Anwalt mit der nötigen Qualifikation sein, das Amt eines Richters zu bekleiden. Diese Kombination gewährleistet, dass Verstöße gegen das SURE-EU-System auf technisch und rechtlich konforme Art und Weise ohne die Gefahr von Interessenkonflikten gehandhabt werden.