Um eine zuverlässige, objektive und genaue Zertifizierung zu gewährleisten, müssen die Zertifizierungsstellen und ihre Kontrolleure die folgenden Anforderungen des SURE-Systems erfüllen:
Zulassung durch eine zuständige Behörde im jeweiligen Land oder eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065 bzw. ISO 17021
Erfüllung internationaler Anforderungen wie z.B. des ISO/ICE Guide 60
Durchführung von neutralen Kontrollen gemäß den Anforderungen der ISO 19011 - Trennung von Bewertung und Zertifizierung
Einsatz von qualifiziertem bzw. fachkundigem sowie unabhängig und unparteiisch handelndem Personal - der Einsatz eines Kontrolleurs ist bei SURE zu beantragen
Teilnahme an der Erstschulung durch SURE sowie Schulung der SURE-Kontrolleure vor Aufnahme der Zertifizierungstätigkeit im jeweiligen SURE-System einschließlich Teilnahme an weiteren von SURE angebotenen Veranstaltungen
Registrierung nach Vertragsabschluss mit SURE - die Registrierung bzw. Anerkennung als SURE-Zertifizierungsstelle ist zu beantragen
Die unabhänigigen, von SURE zugelassenen Zertifizierungsstellen überprüfen im Rahmen von neutralen Kontrollen die Nachhaltigkeitskriterien anhand der SURE Systemgrundsätze und Checklisten.