Mengenmeldung 2025
Die Meldung der Mengen nachhaltiger Biomasse oder Biomasse-Brennstoffe, die in 2024 unter einem gültigen SURE-Zertifikat vermarktet oder selbst verwendet wurde, ist ab sofort möglich.
Gemäß Artikel 8 des Systemvertrags und der mitgeltenden Gebührenordnung vom 19.11.2020 erhebt SURE im zweiten Quartal des Kalenderjahres eine Jahresgebühr für die Teilnahme am SURE-EU-System, bestehend aus der Grundgebühr und der sich aus der gemeldeten Menge nachhaltiger Biomasse ergebenden Mengengebühr.
Ebenso ist SURE gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) verpflichtet, der EU-Kommission die Mengen der im Vorjahr als nachhaltig verwendeten Biomasse bis spätestens 30. April 2025 zu berichten.
Zur Ermittlung der Höhe Ihrer Jahresgebühr und der Erfassung der berichtspflichtigen Biomassemengen möchten wir Sie daher bitten, die Mengen der von Ihnen verwendeten oder gelieferten nachhaltigen Biomasse bis zum 31. März 2025 in der SURE-Datenbank unter dem Menüpunkt „Mengenmeldung“ zu erfassen.
Wir haben die Eingabemaske zur Erfassung Ihrer Mengen vereinfacht. Zudem stellen wir Ihnen eine Anleitung zur Mengenmeldung zur Verfügung, mit der wir Sie dabei unterstützen wollen, die Angaben schnell und unkompliziert zu tätigen.
In einem FAQ-Papier geben wir außerdem Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Mengenmeldung. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere nationalen Partnerverbände für Fragen bezüglich der Mengenmeldung zur Verfügung.