Neue NUTS-2 Werte für Polen
Im Rahmen des SURE-EU Systems werden ab sofort auch Selbsterklärungen von polnischen Unternehmen auf Basis der neuen, vorläufig anerkannten NUTS-2-Werte für Raps und Mais akzeptiert.
Die bisherigen, unter RED I entwickelten NUTS-2-Werte sind nicht mehr gültig. Auf Aufforderung der Europäischen Kommission hat Polen neue typische Treibhausgasemissionswerte (THG) für den Anbau von Raps und Mais gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) eingereicht. Diese wurden von der Kommission bereits positiv bewertet – ein erster Schritt zur rechtlichen Anerkennung nach Artikel 31 Absätze 2 bis 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (siehe Europäische Kommission – Biofuels).
Das polnische Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat auf seiner Website (https://www.gov.pl/web/rolnictwo) mitgeteilt, dass es die auf Grundlage des genannten Berichts ermittelten THG-Emissionswerte vorläufig anerkennt – bis die Europäische Kommission den entsprechenden Durchführungsrechtsakt gemäß Artikel 31 Absatz 4 RED II erlässt.
Das bedeutet: Die eingereichten NUTS2-Werte sind derzeit in Polen gültig und die berechneten Treibhausgasemissionen können bis zur endgültigen EU-Anerkennung auf nationaler Ebene genutzt werden.
Für Biomassen, für die bisher keine NUTS2-Werte eingereicht worden sind, gilt weiterhin die bereits kommunizierte Vorgehensweise. Die positiv bewerteten NUTS2-Werte für Polen finden Sie hier.