Die BLE informiert
Die BLE weist aus gegebenem Anlass auf die Frist zur Eintragung von Nachhaltigkeitsnachweisen für das 4. Quartal 2025 hin. Die Frist zur Eintragung in Nabisy endet am 30. Januar 2026.
Bitte achten Sie auf diese Frist und stellen Sie Ihre Nachhaltigkeitsnachweise fristgerecht aus.
Das Antragsverfahren auf nachträgliche Einspielung darf nur im Ausnahmefall verwendet werden.
Anträge auf nachträgliche Einspielung sind derzeit weiterhin möglich, werden jedoch nach Eingangsdatum bearbeitet. Es werden keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand der Anträge erteilt.
Aufgrund der Vielzahl der Vorgänge kann eine für Sie noch rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
Diese Information wird von der BLE auch als 21. Informationsschreiben unter www.ble.de/nabisy-hilfe veröffentlicht.
Bei Rückfragen zum Sachverhalt verweisen wir freundlich auf die BLE.