Frist verschoben
SURE hat in der Vergangeneit über den Prozess der Überprüfung der Erzeuger von forstlicher Biomasse bis zur Umsetzung der RED III in den Mitgliedsstaaten (MS) im Rahmen des SURE-EU Systems informiert. (SURE-Mitteilung vom 06.06.2025)
In dieser Übergangszeit gilt, dass wenn die Gültigkeit einer Selbsterklärung mit „geringem Risiko“ nach dem 21.05.2025, aber VOR Inkrafttreten einer nationalen Umsetzung der RED III abläuft, eine RED III Selbsterklärung mit dem (vorläufigen) Status "geringes Risiko" eingereicht werden kann, wenn (unter anderem) das Verfahren zur Umsetzung der RED III im betreffenden Mitgliedsland nachweislich begonnen wurde und der Rechtsrahmen bis spätestens 31.12.12.2025 in Kraft getreten ist.
In einigen Mitgliedsländern wurde die Umsetzung der RED III frühzeitig initiiert, jedoch aus Gründen, die weder von SURE noch von den Wirtschaftsbeteiligten beeinflusst werden können, wiederholt aufgeschoben.
Aus diesem Grund verlängert SURE Übergangsfrist zunächst bis einschließlich 30.06.2026, wenn aus einem vorliegenden, aber noch nicht in Kraft gesetzten Entwurf der nationalen RED III-Umsetzung die Voraussetzungen zur Einstufung als „Gewinnungsgebiet mit geringem Risiko“ gegeben sind und eine anerkannte Risikobewertung gemäß SURE-Systemanforderungen vorliegt.
Liegt bis zum 30.06.2026 keine nationale Umsetzung der RED III vor oder wird das Risiko nicht als "gering" eingeschätzt, gelten die Selbsterklärungen mit vorläufigen Low-Risk Status sofort als "specified Risk“ Selbsterklärungen.
Sollten Mitgliedsstaaten ihre nationalen Umsetzungen der RED III vor Ablauf der neuen Frist umsetzen, so ist die nationale Umsetzung der RED III unmittelbar Grundlage für die Überprüfung der Erzeuger von forstlicher Biomasse.