Skip to main content Skip to page footer

Die BLE informiert (10.2026)

Zeitliche Begrenzung nachträgliche Nachweise

Mit dem 24. Informationsschreiben Nabisy hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) darüber informiert, dass sich ab dem 01.06.2026 Änderungen in der Antragstellung zur nachträglichen Einspielung von Nachhaltigkeitsnachweisen in Nabisy ergeben.

Wenn Sie einen Antrag auf nachträgliche Einspielung für ein Quartal stellen wollen, ist dies nur noch bis zum Ende des zweiten Monats des darauffolgenden Quartals möglich. 

Anträge auf nachträgliche Einspielungen für alle (älteren) Quartale bis einschließlich Q1/2027 werden von der BLE somit nur noch bis zum 31.05.2027 per E-Mail an nabisy@ble.de angenommen. 

Die Regelung der 30-tägigen Karenzzeit nach Quartalsende, in der die Nachweise noch selbstständig in Nabisy ausgestellt werden können, bleibt hiervon unberührt. 

Die BLE verweist darauf, dass die Schnittstellen verpflichtet sind, Nachweise in Nabisy korrekt und fristgerecht auszustellen. Anträge auf nachträgliche Einspielung werden durch die BLE im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf nachträgliche Einspielung von Nachweisen durch die BLE. 

Bitte entnehmen Sie weitere Details zum beschriebenen Sachverhalt dem 24. Informationsschreiben der BLE.  

Bei Rückfragen zum Sachverhalt verweisen wir freundlich auf die BLE.