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Die BLE informiert (06.2026)

Vereinfachungen im deutschen Nabisy-System für Biogasanlagen mit THG Nachweispflicht

Mit dem 23. Informationsschreiben Nabisy hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) darüber informiert, dass für die Verstromung von Biogas bzw. Biomethan neue Biomassecodes zur Verfügung gestellt wurden. Mit den neuen Biomassecodes hat die BLE die Möglichkeit geschaffen, Nachhaltigkeitsnachweise für Strom auszustellen, der aus Biogas bzw. Biomethan erzeugt wurde, das aus der Co-Vergärung nachhaltiger Substrate stammt. Die neuen Biomassecodes ermöglichen nun eine Vereinfachung der THG-Dokumentation und soll den administrativen Aufwand verringern.

Hintergrund für die Bereitstellung der neuen Biomassecodes sind die Anforderung an die Treibhausgas-Berechnung der überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III). Diese sieht im Fall der Co-Vergärung die Berechnung eines gemittelten Werts vor, der alle für die Biogasproduktion eingesetzten nachhaltigen Substrate berücksichtigt. Da die bisherige Biomassecode-Liste der BLE ausschließlich substratspezifische Codes beinhaltete, konnten in der Vergangenheit keine Nachhaltigkeitsnachweise ausgestellt werden, die aufgrund des gemittelten Werts die Angabe mehrerer Substrate erfordert hätten.

In dem Schreiben hat die BLE ebenfalls darüber informiert, dass die im 16. Informationsschreiben vom 22.02.2024 und 18. Informationsschreiben vom 07.06.2024 getroffen Ausführungen für den Kraftstoffbereich unberührt bleiben.

Bitte entnehmen Sie die weiteren Details sowie das Vorgehen zur Ausstellung eines Nachhaltigkeitsnachweises für Strom aus Biogas bzw. Biomethan aus nachhaltigen co-vergärten Substraten dem 23. Informationsschreiben der BLE.  

Bei Rückfragen zum Sachverhalt verweisen wir freundlich auf die BLE.