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Willkommen in der Mediathek

von SURE und dem SURE-EU System

Hier finden Sie alle wichtigen Materialien an einem Ort. Alle Inhalte werden regelmäßig aktualisiert. Verbindlich ist stets die englische Originalfassung der Dokumente, Übersetzungen stehen als Leseversionen zur besseren Orientierung bereit.

SURE-EU

Systemdokumente SURE-EU

Zu beachten: SURE stellt die aktuellsten Versionen der Systemdokumentation zur Verfügung. Sobald aktualisierte Dokumente zur Verfügung gestellt werden, sind diese unmittelbar wirksam. Verbindlich ist die englische Fassung der Dokumentation. Alle anderen Sprachen dienen als Leseversionen lediglich dem besseren Verständnis.

Systemgrundsätze
Alle Systemgrundsätze
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion) 
Geltungsbereich und grundlegende Vorgaben des SURE Systems
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Systemgrundsätze für den Zertifizierungsprozess
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Systemgrundsätze für das Integritätsmanagement
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Systemgrundsätze für die Erzeugung von landwirtschaftlicher Biomasse 
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Systemgrundsätze für die Erzeugung von forstwirtschaftlicher Biomasse 
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Systemgrundsätze für die Entstehung von Abfall und Reststoffen aus Biomasse 
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Systemgrundsätze für die Nutzung, Verarbeitung und den Handel von Biomasse-Brennstoffen sowie ihre Konversion zu Strom und Wärme 
(Version 3.1, gültig ab 08.09.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Regelung zur Nutzung der eingetragenen Marke "SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme" 
(Version 1.0, gültig ab 03.12.2020)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Technische Anleitungen
Alle Technischen Anleitungen
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Begriffsbestimmungen im SURE-System
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Technische Anleitung für die Massenbilanzierung
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Technische Anleitung für die Treibhausgas-Berechnung
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Technische Anleitung für die Durchführung von Remote-Audits
(Version 2.0, gültig ab 01.01.2024)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Technische Anleitung für die Bewertung des Risikos einer nicht-nachhaltigen Erzeugung forstwirtschaftlicher Biomasse
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polnische Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Technische Anleitung zur Identifizierung von Gebieten mit Beschränkungen bei der Ernte von Biomasse
(Version 1.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version (verbindlich)
Deutsche Version (Leseversion)
Polinsche Version (Leseversion)
Spanische Version (Leseversion)
Formulare
Alle Selbsterklärungen (als word- und pdf-Dateien)
(Version 3.1, gültig ab 31.07.2025)
Englische Version
Deutsche Version
Polnische Version
Spanische Version
Tschechische Version
Slowakische Version 
Selbsterklärung für landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe (CAP-Conditionality)
(Version 3.1, gültig ab 31.07.2025)
Englische Version
Deutsche Version 
Polnische Version 
Spanische Version
Tschechische Version
Slowakische Version
Selbsterklärung für landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe (ohne CAP-Conditionality)
(Version 3.1, gültig ab 31.07.2025)
Englische Version
Deutsche Version 
Polnische Version 
Spanische Version
Tschechische Version
Slowakische Version
Selbsterklärung für forstwirtschaftliche Erzeugerbeitriebe (low-risk)
(Version 3.1, gültig ab 31.07.2025)
Englische Version
Deutsche Version
Polnische Version
Spanische Version
Tschechische Version
Slowakische Version
Selbsterklärung für forstwirtschaftliche Erzeugerbetriebe (specified-risk)
(Version 3.1, gültig ab 31.07.2025)
Englische Version
Deutsche Version 
Polnische Version
Spanische Version
Tschechische Version
Slowakische Version
Selbsterklärung für Entstehungsbetriebe von Abfall und Reststoffen
(Version 3.1, gültig ab 31.07.2025)
Englische Version
Deutsche Version
Polnische Version 
Spanische Version
Tschechische Version
Slowakische Version
Eigenerklärung zum First-Party-Audit für Erzeuger von forstwirtschaftlicher Biomasse (low-risk)
(Version 1.1, gültig ab 31.07.2025)
Englische Version
Deutsche Version 
Polnische Version 
Spanische Version
Tschechische Version
Slowakische Version 
Proof of Sustainability for the delivery of solid biomass fuel 
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version
Deutsche Version
Spanische Version
Proof of Sustainability for the delivery of biogas/biomethane 
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version
Deutsche Version 
Spanische Version
Proof of Sustainability for the production of heat and/or electricity 
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version
Deutsche Version 
Spanische Version
Checklisten
Checkliste für landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version
Deutsche Version 
Spanische Version
Checkliste für forstwirtschaftliche Erzeugerbetriebe
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version
Deutsche Version 
Spanische Version
Checkliste für Entstehungsbetriebe Abfall und Reststoffe
(Version 3.0, gültig ab 21.05.2025)
Englische Version
Deutsche Version 
Spanische Version
Checkliste für Schnittstellen, die Biomasse nutzen
(Version 3.0, gültig ab 01.01.2024)
Englische Version 
Deutsche Version 
Spanische Version
Risikobewertungen

Bitte beachten Sie: Die folgenden Risikobewertungen sind bis zum 20.05.2025 gültig. Mit der Einführung der RED III verlieren die aufgeführten Risikobewertungen am 21.05.2025 ihre Gültigkeit.
Risikobewertungen gemäß den Anforderungen der RED III liegen derzeit nicht vor.

Die Risikobewertung für das Gewinnungsgebiet Deutschland wurde vom Bundesverband Bioenergie (BBE) veröffentlicht.

Bitte klicken Sie hier, um die Risikobewertung für Deutschland anzusehen und herunterzuladen. (Dokumenttitel: Bewertung des Risikos einer nicht-nachhaltigen Erzeugung forstwirtschaftlicher Biomasse für Deutschland) 

Mengenmeldungen

Anleitung zur Mengenmeldung
Anleitung für die Mengenmeldung 2025 Englische Version
Deutsche Version
Spanische Version
FAQ Mengenmeldungen

UDB

Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt-für-Schritt-AnleitungEnglische Version 
Deutsche Version 
 

Activity Reports

2024
Activity Report 
2024
Englische Version 
2023
Activity Report 
2023
Englische Version 
2022
Activity Report 
2022
Englische Version 
2021
Activity Report 
2021
Englische Version  

Gebührenordnungen

Gebührenordnung SURE-EU System (für Systemteilnehmer)
Gebührenordnung SURE-EU System 
(Version 1.0, gültig ab 19.11.2020)
Englische Version 
Deutsche Version 
 
Gebührenordnung SURE-EU System 
(Version 2.0, gültig ab 01.01.2026)
Deutsch/Englische Version 

Mehr

Weitere Hilfsmittel

Antrag auf Aufnahme/Ergänzung eines Ausgangsstoffes zur Liste der Biomassearten 

Antrag auf Aufnahme/Ergänzung eines Ausgangsstoffes zur Liste der Biomassearten 

Der Antrag ist von den Systemteilnehmenden – sofern zutreffend – auszufüllen und zur Verifizierung an das SURE-System (info[at]sure-system.org) zu senden. Nach positiver Vorprüfung der getätigten Angaben übermittelt SURE den Antrag an die BLE,  die nach Bestätigung der Angaben dann den Ausgangsstoff in die Biomassecodeliste übernimmt.

Anträge, die direkt - ohne Vorprüfung durch SURE - bei der BLE eingereicht werden, werden nicht von der BLE akzeptiert!

Deutsche Version 
Antrag zur nachträglichen EInspielung von Nachhaltigkeitsnachweisen (PoS)
Antrag zur nachträglichen EInspielung von Nachhaltigkeitsnachweisen (PoS)Deutsche Version 
FLIK-Suche zur Ermittlung des Status von Anbauflächen zum 01.01.2008
FLIK-Suche zur Ermittlung des Status von Anbauflächen zum 01.01.2008 
(nur Flächen in Deutschland)
Deutsche Version 
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biogas/Biomethan
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biogas/BiomethanDeutsche Version 

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen SURE und SURE-EU?

SURE steht für die Sustainable Resources Verification Scheme GmbH. Sie ist der Systemgeber und Betreiber des Zertifizierungssystems SURE-EU. SURE entwickelt die Systemanforderungen, überwacht deren Einhaltung und verwaltet die Teilnehmerdatenbank.

SURE-EU ist das von der EU anerkannte Zertifizierungssystem, das von der SURE GmbH betrieben wird. Es dient der Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse und deren energetischer Nutzung gemäß den Anforderungen der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III).

Was ist das SURE-EU System?

Das SURE-EU System ist ein von der Europäischen Kommission als freiwilliges Zertifizierungssystem anerkanntes System zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse. Es ist auch auf nationaler Ebene durch zuständige Behörden in den EU-Mitgliedstaaten anerkannt.
Das System ist anwendbar auf:

  • forstwirtschaftliche Biomasse
  • landwirtschaftliche Rohstoffe
  • Abfälle und Reststoffe aus Biomasse
  • feste und gasförmige Biomassebrennstoffe zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung

Ziel ist die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen gemäß der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien. Das SURE-EU System ermöglicht eine transparente Rückverfolgbarkeit und fördert umweltfreundliche, ressourcenschonende Praktiken.

Was ist der Unterschied zwischen SURE und einer Zertifizierungsstelle?

Die SURE GmbH ist der Systemgeber und Betreiber des SURE-EU Systems, einem von der EU anerkannten Zertifizierungssystem für nachhaltige Biomasse zur Energieerzeugung. SURE entwickelt die Anforderungen des Systems, überwacht deren Einhaltung und verwaltet die Teilnehmerdatenbank.

Zertifizierungsstellen hingegen sind unabhängige, akkreditierte Organisationen, die von der SURE GmbH für das SURE-EU System zugelassen sind. Sie spielen eine zentrale Rolle im Zertifizierungsprozess:

  • Sie schließen Verträge sowohl mit der SURE GmbH als auch mit den Systemteilnehmern.
  • Sie führen Audits bei den Teilnehmern durch, um die Einhaltung der SURE-EU Kriterien zu überprüfen.
  • Nach erfolgreichem Audit stellen sie ein Zertifikat aus, das von SURE veröffentlicht wird.

Das Zertifikat bestätigt, dass die Biomasse oder daraus erzeugte Energie (Strom, Wärme, Kälte) nach den Standards des SURE-EU Systems und somit RED-konform produziert wurde. Es ist maximal 12 Monate gültig und erfordert für eine Verlängerung ein rechtzeitiges Re-Zertifizierungsaudit.

Aufgabenverteilung im Überblick:

Aufgabe

SURE GmbH

Zertifizierungsstelle 

Systementwicklung 

✅ 

❌ 

Definition der Anforderungen 

✅ 

❌ 

Durchführung von Audits 

❌ 

✅ 

Ausstellung von Zertifikaten 

❌ 

✅ (im Namen von SURE) 

Veröffentlichung der Zertifikate 

✅ 

❌ 

Schulung & Onboarding 

✅ 
(z. B. UDB-Schulungen) 

❌  

Kontrolle bei Systemverstößen 

✅ 

❌  

Was ist eine Rechtsvertretung?

Unter „Rechtsvertretung“ versteht man die Person, die die Gesamtverantwortung für das Unternehmen trägt. Dies kann z. B. der Geschäftsführer, der Vorstand oder der Inhaber sein. Der Rechtsvertreter ist in der SURE-Datenbank anzugeben und aktuell zu halten.

Wie erhalte ich einen SURE-Vertrag?

Für die Teilnahme an einem Zertifizierungssystem (z.B. SURE-EU) benötigen Sie einen gültigen Vertrag. 
So gehen Sie vor:

  1. Registrierung: Melden Sie sich in der SURE-Datenbank an.
  2. Prüfung: Nach Abschluss der Registrierung prüfen wir Ihre Angaben. Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie per E-Mail.
  3. Vertragserstellung: Sobald alle Fragen geklärt sind, senden wir Ihnen den Vertrag per E-Mail zu.
  4. Unterzeichnung: Bitte unterzeichnen Sie den Vertrag und senden ihn zur Gegenzeichnung an uns zurück.
  5. Gültigkeit: Nach unserer Gegenzeichnung ist der Systemvertrag gültig.
Welche Informationen werden beim Registrierungsprozess abgefragt?

Beim Registrierungsprozess werden folgende Informationen abgefragt:  

  • Unternehmensname, Rechtsform, Anschrift, allgemeine Kontaktdaten 
  • ggf. abweichende Rechnungsanschrift 
  • Rechtsvertreter/Geschäftsführung, Ansprechpersonen
  • Informationen über evtl. vorausgegangene Teilnahme an einem anderen Zertifizierungssystem

Zusätzlich geben Sie an, welchen Geltungsbereiche Ihr Unternehmen umfasst bzw. welche Unternehmensbereiche einer Zertifizierung unterliegen sollen. Eine Übersicht aller Geltungsbereiche finden Sie im öffentlich einsehbaren Teil unserer Zertifikatsdatenbank.

Bitte beachten Sie, dass die registrierte Anlage auch unser Vertragspartner sein wird. Das später erteilte Zertifikat gilt dann nur für diese Anlage.

Wenn Sie mehrere Zertifikate für mehrere Anlagen benötigen, muss jede Anlage einzeln registriert werden.
Ein “Dach”-/"Verbund"-Zertifikat unter dem mehrere zu zertifizierungspflichtige Anlagen laufen, ist nicht möglich.

Kann ich den Vertrag auch digital unterschreiben?

Ja, der Vertrag kann auch digital unterschrieben werden. Bitte verwenden Sie hierfür ein qualifiziertes elektronisches Signaturverfahren. Es muss ferner eine sichtbare Unterschrift im Unterschriftenfeld vorhanden sein.

Wie lange dauert es, bis ich einen gültigen Vertrag habe?

Die Bearbeitungszeit kann je nach individueller Situation und Vollständigkeit der eingereichten Informationen variieren. In der Regel sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei Wochen rechnen.

Wenn Sie bereits einen konkreten Audittermin haben oder zeitnah ein Audit mit einer Zertifizierungsstelle terminieren möchten, beachten Sie bitte eine entsprechende Vorlaufzeit.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Audit nicht ohne einen gültigen Systemvertrag stattfinden darf.

Ich habe einen gegengezeichneten Vertrag erhalten. Was passiert jetzt?

Der Systemvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und SURE ist Voraussetzung für eine Zertifizierung.
Das Vorhandensein des Systemvertrages bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch zertifiziert sind.

Bitte setzen Sie sich daher zeitnah mit einer für das SURE-EU System anerkannten Zertifizierungsstelle in Kontakt und schließen mit dieser einen zusätzlichen Vertrag zur Durchführung von Audits in Ihrem Unternehmen ab. Die Zertifizierungsstelle wird mit Ihnen einen Audittermin vereinbaren und die Erstzertifizierung durchführen.

Nach einem erfolgreich durchgeführten Audit wird die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat ausstellen, welches eine Gültigkeit von 12 Monaten besitzt.

Wie lange gilt der Vertrag?

Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.

Welche Gebühren fallen an?

SURE erhebt für die Systemteilnahme einmalig eine Gebühr für die Registrierung.
Darüber hinaus fallen jährliche Gebühren für die Systemteilnahme an (Jahresgebühren). Die Jahresgebühren werden ab dem Folgejahr der Registrierung fällig.

Die Jahresgebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr und der Mengengebühr, wobei die Höhe beider Posten von den Mengen der von Ihnen als nachhaltig gehandelten Biomasse anhängt. Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Zertifizierungsstellen für die Audittätigkeit in Ihren Unternehmen sowie das Ausstellen der Zertifikate ebenfalls Gebühren erheben. 
Da die Zertifizierungsstellen und SURE separat abrechnen, sind die SURE-Gebühren nicht in den Gebühren der Zertifizierungsstellen enthalten (und umgekehrt).

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Unsere Verträge haben eine Mindeslaufzeit von zwei Jahren.
Eine Kündigung ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit möglich. Wenn wir keine fristgerechte Kündigung von Ihnen erhalten, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein Jahr.

Beispiel: Sie haben ein Systemvertrag am 01.05.2023 mit uns abgeschlossen. Bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren wäre der erstmögliche Kündigungsstichtag der 30.04.2025. Eine Kündigung müsste uns in diesem Fall spätestens bis zum 31.01.2025 vorliegen.

Eine Kündigung des Systemvertrages können Sie formlos über E-Mail oder Brief an uns senden. Wir bearbeiten Ihren Kündigungsgesuch so schnell wie möglich.

Bitte beachten Sie Folgendes:

1) Auch wenn Sie über kein aktuell gültiges Zertifikat verfügen, besteht der Systemvertrag bis auf Weiteres fort. Es ist daher ratsam entweder eine Erst- oder Rezertifizierung durchzuführen oder den Systemvertrag fristgerecht zu kündigen.

2) Sollten Sie einen Kündigungswunsch haben, ist es nicht ausreichend, nur die Zertifizierungsstelle darüber zu informieren. Es muss eine explizite Kündigung bei uns eingereicht werden.

Ich bin neue Ansprechperson für ein Unternehmen. Wie erhalte ich einen Zugang zur SURE-Datenbank?
  • Möglichkeit 1: Eine bereits hinterlegte Ansprechperson hinterlegt Ihre Daten in der Datenbank unter dem Reiter „Ansprechperson“ unter der Option „zusätzliche Ansprechperson“ und übersendet im Anschluss eine kurze E-Mail mit der Bitte um Freischaltung an uns.
  • Möglichkeit 2: Sollte keine Ansprechperson mehr im Unternehmen sein, die Ihnen den Zugang gewähren kann, bedarf es einer E-Mail durch die Rechtsvertretung mit dem vollständigen Namen der Person, der telefonischen Erreichbarkeit und der E-Mailadresse. Daraufhin werden wir Ihnen den Zugang freischalten. 
  • Wichtig: Wenn Ansprechpersonen das Unternehmen verlassen, müssen deren Accounts gelöscht werden. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall per E-Mail.
Ich habe eine E-Mail erhalten, um Zugang zur SURE-Datenbank zu erhalten. Allerdings ist die 72-Stunden-Frist-verstrichen. Wie muss ich vorgehen?

Bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail. Wir haben die Möglichkeit, Ihnen eine neue E-Mail mit einem Aktivierungslink zuzusenden. Ab dem Versand haben Sie erneut 72 Stunden Zeit, um den Link zu nutzen.

Wo finde ich meine SURE-ID?

Ihre SURE-ID wird bei Ihren Stammdaten in der SURE-Datenbank oben links in orange-farbener Schrift angezeigt.

Was ist Nabisy?

Nabisy (Nachhaltige-Biomasse-Systeme) ist eine Web-Anwendung zur Überwachung und Nachverfolgung der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen.
Das System wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass Biokraft- und Biobrennstoffe, die als nachhaltig gelten, die gesetzlichen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Rechtliche Grundlage:
Biokraftstoffe im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) sind Energieerzeugnisse, die ausschließlich aus Biomasse gemäß der Biomasseverordnung (BiomasseV) vom 21. Juni 2001 (BGBl. I S. 1234) in der jeweils gültigen Fassung hergestellt werden.

Zweck von Nabisy:

  • Nachvollziehbarkeit der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Lieferkette
  • Jeder Produzent kann Informationen zur Nachhaltigkeit seiner Produkte in Nabisy hinterlegen
  • Diese Informationen werden bei jedem Eigentümerwechsel in der Handelskette weitergegeben

Wichtiger Hinweis:
Biokraftstoffe dürfen nur dann auf die Erfüllung der gesetzlichen Quotenverpflichtung angerechnet werden, wenn sie den Anforderungen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) entsprechen.

Wie erhalte ich einen Nabisy-Zugang?

Einen Nabisy Zugang erhalten Sie über unsere SURE-Datenbank. Sie können einen Antrag unter der Voraussetzung stellen, dass Sie einen gültigen SURE-Vertrag und ein gültiges Zertifikat besitzen. Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, sehen auf der Benutzeroberfläche der SURE-Datenbank einen organge-farbenen Button „Zu den Nabisy-Anträgen“.
Wichtige Hinweise:

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Antrag tatsächlich absenden. Nach dem Klick auf „Antrag absenden“ öffnet sich eine Vorschau in einem neuen Tab.
  • Unter dem oben genannten Button sehen Sie eine Übersicht aller bereits übermittelten Anträge.
  • Sollte Ihr Antrag dort nicht erscheinen, prüfen Sie bitte, ob Sie ihn vollständig abgesendet haben.
Erst- und Änderungsanträge

Die Anträge der einzelnen Konten werden zusätzlich in Erstanträge und Änderungsanträge eingeteilt. Erstanträge werden lediglich bei der Registrierung des Unternehmens eingereicht, um dieses bei der BLE erstmalig vorzustellen und den ersten Zugang zu erhalten. Sobald Ihr Unternehmen Zugänge für das ein Nabisy-Konto erhalten hat, akzeptiert die BLE nur noch Änderungsanträge. In diesen können Stammdaten über das Unternehmen geändert werden sowie Zugänge gelöscht oder neue beantragt werden. 

Was ist meine Nabisynummer bzw. Schnittstellen- und Lieferanten ID?

Ihre Nabisynummer lautet EU-BM-24-000XXXXX, wobei die X für Ihre SURE-ID steht. Diese finden Sie in der Datenbank bei Ihren Stammdaten oben links in der Ecke in orange-farbener Schrift.

Die FAQs zur UDB bieten umfassende Informationen zu Themen wie Funktionsweise der UDB, Registrierung und Zugang, Ersteinrichtung sowie Transaktionen und Zertifikaten.

Weitere Informationen finden Sie auch im offiziellen Wiki der UDB.

Allgemeine Informationen

Was ist die Unionsdatenbank (UDB)?

Die UDB ist eine zentrale EU-Datenbank zur Rückverfolgbarkeit von gasförmigen und flüssigen Kraft- und Brennstoffen. Sie erfasst Nachhaltigkeits- und Transaktionsdaten entlang der Lieferkette und dient der Betrugsvermeidung. Grundlage sind Artikel 28(2) und (4) der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II), Artikel 18 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 und Artikel 31a der Richtlinie (EU) 2023/2413. 

Warum wurde die UDB eingeführt?

Die UDB wurde eingeführt, um die Einhaltung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) und verwandter Rechtstexte sicherzustellen, Betrug zu verhindern, Doppelanrechnungen zu vermeiden und die Treibhausgasminderung von Kraft- bzw. Brennstoffen nachzuweisen.

Wer ist verpflichtet, die UDB zu nutzen?

Alle Akteure der Lieferkette von flüssigen und gasförmigen erneuerbarer Kraft- und Brennstoffen, die an einer Verbundinfrastruktur (z.B. Erdgasnetz) angeschlossen sind, sowie wiederverwerteter kohlenstoffhaltiger Kraftstoffe, sind verpflichtet, die UDB zu nutzen.

Welche Daten müssen in der UDB erfasst werden?

Folgende Informationen müssen in der UDB hinterlegt werden: 

  • Herkunft und Menge der Rohstoffe 
  • Produktions- und Konversionsprozesse  
  • Nachhaltigkeitsnachweise 
  • Treibhausgasminderung
  • Transaktionen innerhalb der Lieferkette

Weitere detaillierte Angaben finden Sie im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996.

Stichtag 21.11.2024

Laut Klarstellung auf dem offiziellen Wikis zur UDB ist der Stichtag 21.11.2024 für das UDB-Team, um die gesamte Anwendung auch für gasförmige Brennstoffe online zu stellen. Was die Wirtschaftsbeteiligten betrifft, so versucht die Europäische Kommission (EK) die UDB mit den Rohstoffdaten zu füllen. Daher wird es unmittelbar nach dem 21.11.2024 keine sofortigen Sanktionen für die Wirtschaftsbeteiligten geben. Die EK plant, mit den EU-Mitgliedstaaten ein Datum zu vereinbaren, ab dem die Nutzung obligatorisch sein wird und ab dem tatsächlich Sanktionen verhängt werden könnten. Die EK führt zu diesen Aspekten Gespräche mit dem RED-Ausschuss und sobald eine Vereinbarung erreicht wird, wird die EK das Datum über die Zertifizierungssysteme entsprechend bekannt geben. Hier geht’s zur Klarstellung. 

Technische Aspekte und Nutzung der UDB

Wie funktioniert die UDB?

Die UDB erfasst und verfolgt Transaktionsdaten entlang der gesamten Lieferkette vom flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraft- bzw. Brennstoff oder wiederverwerteten kohlenstoffhaltigen Kraftstoff, um Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Wie wird die Datensicherheit in der UDB gewährleistet?

Die UDB nutzt moderne Sicherheitsprotokolle und Verschlüsselungstechniken, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu schützen. Ein wichtiger Teil davon ist ein personifiziertes, 2-Faktor-Authentifiziertes EU Login Konto für den gesicherten Zugang zur UDB. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Kommission. 

Aus Datenschutzgründen sollten in der Test-Version keine sensiblen Daten vom Unternehmen eingetragen werden.

Wie werden die Daten von der SURE-Datenbank übertragen?

Die UDB bietet Schnittstellen zu anderen Systemen, um eine nahtlose Integration zu ermöglichen. Die SURE Datenbank übermittelt alle relevanten, und von der EU-Kommission angeforderten Informationen über eine solche Schnittstelle an die UDB. Im Zuge dessen ist für das jeweilige Unternehmen auch ein Unternehmenskonto in der UDB mit gültigem Zertifikat angelegt worden.
 

Wer ist für die Meldung von technischen Mängeln in der UDB verantwortlich?

SURE ist nicht für technische Mängel in der UDB verantwortlich. Diese sollten direkt an das Supportteam der UDB gemeldet werden. 

Was ist das EU Login Konto und was ist der Unterschied zur UDB?

Das EU Login Konto ist ein Authentifizierungsdienst der EU-Kommission. Dieser dient als zentraler Zugangspunkt für die Authentifizierung von Benutzern zu einer Vielzahl von Informationssystemen der EU-Kommission. Mit einem EU Login Konto können Benutzer ihre Identität überprüfen und sicher auf verschiedene Dienste und Systeme der EU-Kommission zugreifen. Ein EU Login Konto ist erforderlich, um einen Zugriff auf die UDB zu erlangen. Es verwendet eine 2-Faktor-Authentifizierung aus Sicherheitsgründen (unter anderem, um Ihr Unternehmenskonto vor dem Zugang durch Dritte zu schützen). Das EU Login Konto wird bei der Anmeldung in der UDB benötigt.

Kann ich mein internes Warenwirtschaft-System mit der UDB verbinden?

Es ist grundsätzlich möglich, interne Warenwirtschaft-Systeme mit der UDB zu verbinden, um Transaktionen automatisiert in die UDB einzuspielen. Detaillierte Informationen dazu stellt das öffentliche Wiki bereit. Aktuell bietet REDcert selbst keine Access/Service Point Provider an. Ein externer Anbieter dieser Dienstleistung ist derzeit Explicatis. Weitere Informationen finden Sie unter: www.udb.explicatis.com

In welcher Sprache ist die UDB verfügbar?

Die UDB-Oberfläche ist in mehreren Sprachen verfügbar. Jedoch sind die Übersetzungen teils noch nicht vollständig und führen manchmal zu Fehlfunktionen. Sollten Ihnen Fehler auffallen berichten Sie diese gerne an das Supportteam der UDB.

An wen sollte ich mich bei technischen Problemen mit der UDB wenden?

Bei technischen Problemen wenden Sie sich direkt das Supportteam der UDB

Registrierung und Zugang

Wie registriere ich mich und greife auf die UDB zu?

Die Registrierung in der UDB sollte über den Link in der Einladungs-E-Mail erfolgen oder falls der Link nicht korrekt ausgelöst wurde, kann die 1. Ansprechperson Ihres Unternehmens mit der EU-Login-Mail dennoch auf Ihr vorhandenes UDB Konto zugreifen. Bitte registrieren Sie sich nicht separat oder eigenständig in der UDB, da sonst keine Zuordnung zu SURE im System erfolgt (und Ihnen kein gültiges Zertifikat zugeordnet werden kann). Folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail, um sich erfolgreich zu registrieren.

Manchmal löst die UDB den Einladungslink nicht aus und Sie erhalten keine E-Mail. Das stellt grundsätzlich kein Problem dar, da Ihre Mail Adresse trotzdem mit Ihrem Unternehmenskonto verknüpft bleibt und beim Login (z.B. via Direkt-Einwahl) in die UDB, das verifizierte EU Login Konto zu Ihrer Mail Adresse automatisch erkannt wird und Sie final in Ihrem Unternehmenskonto ankommen. Mit anderen Worten: Die Benutzeroberfläche der UDB erkennt anhand Ihrer Mail Adresse, ob Ihr EU Login Konto vollständig ist und zu Ihrem Unternehmen zugeordnet wurde. Sollten Sie sich bereits eigenständig in der UDB registriert haben, senden Sie bitte eine E-Mail mit einem Screenshot Ihres UDB-Profils und Ihrer SURE-ID an udb@sure-system.org.

Öffnen Sie die folgende URL in Ihrem Browser: 

UDB- Live-Version

UDB - Test-Version

Geben Sie Ihre Anmeldedaten [EU-Login] sorgfältig ein. Achten Sie darauf, dass Benutzername und Passwort korrekt sind und keine Tippfehler enthalten. Hier finden Sie eine detailliertere Schritt-für-Schritt Anleitung für den Zugang zur UDB.
 
Um die Sicherheit und den Datenschutz bei der Anmeldung und Registrierung in der UDB zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen dringend folgende Vorgehensweise: 

Verwenden Sie für Ihr persönliches EU-Login Konto unbedingt eine personenbezogene E-Mail-Adresse. 

  • Vermeiden Sie die Nutzung von allgemeinen E-Mail-Adressen wie info@firma.de oder office@firma.de
  • Idealerweise sollten Sie Ihre geschäftliche, personalisierte E-Mail-Adresse verwenden (z.B. vorname.nachname@firma.de). 
  • Falls Sie keine personalisierte Geschäfts-E-Mail haben, können Sie auch eine private E-Mail-Adresse nutzen, die eindeutig Ihnen zugeordnet werden kann.

Diese Maßnahmen dienen dazu,

  • die Zuordnung des EU-Kontos zu einer spezifischen Person sicherzustellen. 
  • unbefugten Zugriff auf sensible Unternehmensdaten zu verhindern. 
  • die Nachvollziehbarkeit von Aktionen in der UDB zu gewährleisten. 
  • den Datenschutzrichtlinien und Sicherheitsstandards der EU zu entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass die Verwendung einer personenbezogenen E-Mail-Adresse ein wichtiger Schritt ist, um die Sicherheit Ihres Unternehmens und Ihrer Daten in der UDB zu schützen.

Wer erhält den UDB-Einladungslink?

Der Einladungslink wird an die E-Mail-Adresse der ersten Kontaktperson gesendet, die in der SURE-Datenbank für Ihr Unternehmen registriert ist. Bitte beachten Sie, dass diese E-Mails von der Domain @ec.europa.eu stammen werden und auf Englisch sind. Falls der Link nicht korrekt ausgelöst wurde, kann die 1. Ansprechperson Ihres Unternehmens mit der EU-Login-Mail trotzdem auf Ihr vorhandenes UDB Konto zugreifen, da die Verknüpfung zwischen Mail Adresse und UDB Konto gespeichert wurde. Die Benutzeroberfläche der UDB erkennt anhand Ihrer Mail Adresse, ob Ihr EU Login Konto vollständig ist und zu Ihrem Unternehmen zugeordnet wurde.

Was soll ich tun, wenn ich keinen Einladungslink zur UDB erhalten habe?

Überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner und setzen Sie die Absenderadresse (Domain@ec.europa.eu) auf die Whitelist. Es ist möglich, dass der Link nicht korrekt ausgelöst wurde. Die 1. Ansprechperson Ihres Unternehmens kann mit der EU-Login-Mail trotzdem auf Ihr vorhandenes UDB Konto zugreifen, da die Verknüpfung zwischen Mail Adresse und UDB Konto gespeichert wurde. Da Ihre Unternehmensinformationen in der UDB direkt aus der SURE-Datenbank stammen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Daten in unserer Datenbank auf dem aktuellen Stand sind. Aus Sicherheitsgründen wird die Einladungs-E-Mail nur an den ersten Ansprechpartner verschickt bzw. die Verknüpfung zu Ihrem Unternehmen gesetzt, der in der SURE-Datenbank hinterlegt ist. Daher muss das EU Login Konto auch mit dieser E-Mail übereinstimmen. Weitere Zugänge können Sie im Nachgang Unternehmensintern nach dem „Schneeball“-System verteilen. Sofern Sie immer noch keinen Link erhalten haben oder Zugriff nicht funktioniert, senden Sie eine E-Mail an udb@sure-system.org. mit dem Betreff "Einladungslink" und Ihrer SURE ID.

Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn ich trotz korrekter Anmeldedaten keinen Zugang zur UDB erhalte?

Überprüfen Sie Ihre Internetverbindung, löschen Sie Cache und Cookies in Ihrem Browser und stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version von Chrome, Firefox oder Edge verwenden. Das EU Login Konto sollte zudem vollständig samt 2-Faktor-Authentifizierung eingerichtet sein. Wenn das Problem weiterhin besteht, kontaktieren Sie das Supportteam der UDB.

Wenn Ihr Unternehmensprofil weiterhin bei der UDB nicht angezeigt wird, folgen Sie bitte diesen Schritten:
  1. Log-in Überprüfung: 
    Stellen Sie sicher, dass Sie sich bei der UDB mit dem korrekten EU Login Verfahren anmelden, damit die 1. Ansprechperson Zugang zum Unternehmensprofil erhält. Wenn Sie auf einer Startseite auskommen unter der Sie gefragt werden, ob Sie SURE kontaktieren wollen oder eine Selbstregistrierung vornehmen möchten, sehen Sie in jedem Fall davon ab eine Selbstregistrierung vorzunehmen (sofern Sie SURE-EU zertifiziert sind).
     
  2. Benötigte Informationen: Um Ihr Profil Ihrem Unternehmen zuzuordnen, benötigen wir folgende Informationen per E-Mail an udb@sure-system.org mit dem Betreff "Selbstregistrierung": 
  • NTR-ID (eindeutige Unternehmenskennung): i.d.R. Umsatzsteuer-ID (alternativ: Handelsregisternummer | Genossenschaftsregisternummer | Steuer-ID bei Einzelpersonen) 
  • Fünfstellige SURE Teilnehmernummer 
  • Am besten einen Screenshot Ihres Unternehmensprofils in der UDB 

Wir leiten dies an das zuständige UDB-Team weiter. Ihr angelegtes Firmenprofil wird gelöscht, und Ihr Account wird, mit dem von SURE angelegten Unternehmen, verknüpft. 

Ersteinrichtung

Was ist der Anfangsbestand und wann muss ich ihn erfassen?

Der Anfangsbestand ist Ihr vorhandener Bestand zu einem gewählten Stichtag. Sie müssen Diesen in der UDB erfassen, wenn Sie mit der Nutzung des Systems beginnen wollen. Wenn Sie aufgrund einer Händlertätigkeit oder vergleichbarer Tätigkeit keine Anfangslagerbestände haben, wäre hier eine Null einzutragen oder ggf. keine Meldung erforderlich (je nachdem, wie die Benutzeroberfläche durch die Datenbankbetreiber programmiert ist).

Bitte beachten Sie, dass vor dem Start in der UDB folgende Bedingungen erfüllt sein müssen: 

  1. Korrektes Unternehmensprofil in der UDB 
  2. Eindeutige Unternehmenskennung (NTR-ID) 
  3. Gültiges Zertifikat aus der REDcert Datenbank übertragen worden 
  4. Startdatum und Dauer der Massenbilanzperiode ist angegeben 
  5. In Vorbereitung auf Transaktionen sind die Käuferkontakte (gilt für Alle) und für Ersterfasser und Sammler die Beschaffungsquellen angelegt 
  6. Für Ihr Unternehmen ist eindeutig geklärt, ob Sie Transaktionen manuell oder per eDelivery über eine Schnittstelle zur UDB nutzen wollen.

Anlegen von Beschaffungsquellen

Was sind Beschaffungsquellen und warum muss ich sie erstellen?

Beschaffungsquellen sind landwirtschaftliche Betriebe oder Entstehungsbetriebe von Abfall und Reststoffen, von denen Sie Biomasse erhalten. Lediglich Ersterfasser und Sammler müssen Diese erstellen, um Waren in der UDB einzubuchen.

Wie erstelle ich Beschaffungsquellen?

Verwenden Sie die Funktion "Kontaktpersonen für die Beschaffung verwalten" in der UDB, um Ihre Lieferanten hinzuzufügen. Sie können auch eine Vorlage für den Massenupload für mehrere Einträge verwenden. In der Schritt-für-Schritt-Anleitung ist alles weitere erläutert. Sie können entweder manuell einzelne Betriebe hinzufügen oder mehrere Betriebe über eine Exceltabelle hochladen.

Welche Informationen benötige ich, um Beschaffungsquellen in der UDB anzulegen?

Sie benötigen z.B. den Namen, die Adresse und die Länderzugehörigkeit. In der Sammel-Excel-Vorlage sind alle Spalten mit * auszufüllen. Eine eindeutige Identifikation der Betriebe, wie Umsatzsteuer-ID, Steuer-ID, InVeKoS-Nummer (je nach Bundesland variiert der Begriff: auch als Betriebsnummer oder Registriernummer bekannt, worüber der Agrarantrag gestellt wird), ist nicht zwingend erforderlich. Die Informationen zu den Beschaffungsquellen können manuell oder per Sammel-Excel-Datei hinzugefügt werden.

Anlegen von Käufern

Wie lege ich Käufer in der UDB an?

Nutzen Sie hierfür die Schritt-für-Schritt-Anleitung. Diese beschreibt, wie man sich in das UDB-Konto einloggt, die Vorlage herunterlädt, die Tabelle mit Käufern ausfüllt und per Sammel-Excel-Datei hochlädt.

Welche Informationen benötige ich, um Käufer in der UDB anzulegen?

Sie benötigen die eindeutige Unternehmenskennung (NTR-ID bzw. UST-ID) und ggf. den vollständigen Unternehmensnamen des Käufers. Diese Informationen können per Sammel-Excel-Datei hinzugefügt werden. Bitte kommunizieren Sie dazu mit Ihren Käufern und stellen sicher, dass die UDB Konten korrekt erstellt wurden.

Transaktionen und Massenbilanz

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Transaktionen korrekt in der UDB gespeichert sind?

Transaktionen können manuell, per Sammel-Upload oder über eDelivery in der UDB gespeichert werden. Stellen Sie sicher, dass die eindeutige Unternehmensidentifikation/-kennung (i.d.R. Umsatzsteuer-ID) des Unternehmens korrekt ist und Ihre Käufer zuvor angelegt wurden.

Wie oft muss ich die UDB mit Transaktionen aktualisieren?

Transaktionen sollten zeitnah in der UDB erfasst werden. Aktuell liegt hierüber keine genaue Definition vor. Jedoch sollten Transaktionen erst in der UDB erfasst werden, wenn fakturiert wurde, um unnötige Korrekturbuchungen o.ä. zu vermeiden.

Bleibt die Mengenmeldung im SURE-System parallel zur UDB bestehen?

Ja, die Mengenmeldung ist bisher jährlich in der SURE-Datenbank einzutragen. Ob die UDB dies in Zukunft erübrigt, kann jetzt noch nicht festgelegt werden.

Können Gewichtsdifferenzen aufgrund von Lagerverlusten, Transportverlusten oder sogar Silier-Verlusten angegeben werden?

Gewichtsdifferenzen können bei jeder Transaktion im Nachhinein bei der Übersicht der Standorte angegeben werden und tragen somit zur Korrektur der Buchung bei. Auch Anpassungen von Mengeneinheiten sind möglich.

Warum fehlen bestimmte Materialien in der UDB?

In der UDB sind alle dem UDB Team bekannten Materialien gelistet. Sollte dennoch ein Material fehlen können Sie dieses mit fachspezifischen Erläuterungen und ergänzenden Angaben an udb@sure-system.org mit dem Betreff „Materialliste“ senden.

Zertifikate

Wie werden Zertifikate mit Transaktionen in der UDB verknüpft?

Jede Transaktion von einem bestimmten Standort sollte mit dem jeweiligen gültigen Zertifikat verknüpft werden. Die Zertifikate sind über die Schnittstelle der SURE Datenbank automatisch in Ihrem UDB Konto hinterlegt.

Kann ich mehrere Zertifikate für eine Organisation in der UDB haben?

Ja, mehrere Zertifikate (vom gleichen oder von verschiedenen freiwilligen Systemen) können mit derselben Organisation verknüpft werden.

Warum ist meine Kontrollbescheinigung in der UDB nicht hinterlegt?

Informationen zur Unionsdatenbank

UDB Mitteilungen
  • UDB 04 vom 16.05.2025 - für alle SURE-EU-Geltungsbereiche 
  • UDB 03 vom 04.04.2025 - für alle SURE-EU-Geltungsbereiche außer 3403, 5301, 5302
  • UDB 02 vom 06.02.2025 - nur für SURE-EU-Geltungsbereiche 3403, 5301, 5302
  • UDB 01 vom 30.01.2025 - nur für SURE-EU-Geltungsbereiche 3403, 5301, 5302
Schulungen zur Unionsdatenbank

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit den Schulungsangeboten von SURE und der EU-Kommission.

SURE Schulungen

Schulungen der EU-Kommission (Aufzeichnungen, nur Englisch)

Haftungsausschluss

Alle Informationen auf der Website wurden den aktuell gültigen Rechtstexten, dem offiziellen Wiki der UDB oder dem Austausch mit den UDB-Verantwortlichen entnommen. Es besteht jedoch keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Wiki der UDB.

UDB Support

SURE unterscheidet zwischen technischen und fachlichen Support-Anfragen, da diese unterschiedlichen Fachkenntnisse und Herangehensweisen erfordern. Diese Trennung ermöglicht eine effizientere Bearbeitung und eine schnellere Problemlösung.

Fachliche Fragen erfordern ein tiefgehendes Verständnis der Inhalte und spezifischen Anforderungen der UDB. Der Fachverband Biogas e.V. ist hierfür in Deutschland die geeignete Anlaufstelle, da er auf diese Themen spezialisiert ist. In anderen Ländern stehen unsere NSB (National Supporting Buddies) bei fachlichen Fragen zur Verfügung.

Technische Fragen hingegen betreffen die Funktionsweise der Plattform und werden vom Supportteam der UDB (EU-Kommission) betreut.

Dank dieser klaren Aufteilung werden Anfragen direkt an die passenden Experten weitergeleitet. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit und verbessert die Qualität der Antworten, sodass Sie stets die bestmögliche Unterstützung für Ihr Anliegen erhalten.

Selbstverständlich steht auch SURE für Support-Anfragen bereit und unterstützt bei allen Anliegen rund um die UDB. 

 

Kontakt bei fachlichen Fragen rund um die UDB

Fachverband Biogas e.V.
Angerbrunnenstrasse 12
85356 Freising
Telefon: 0049 8161 / 984660

 

Supportteam der UDB (EU-Kommission)

Senden Sie eine E-Mail an EC-UNION-DB@ec.europa.eu und fügen Sie udb@sure-system.org in CC ein.

In Ihrer E-Mail an den Support der UDB geben Sie bitte folgende Informationen an:

  • Beschreibung des Problems: Erklären Sie kurz, was genau nicht funktioniert.
  • Angabe zur Firma inkl. eindeutigem Unternehmensidentifikator (NTR-ID) bzw. eindeutiger Umsatzsteuer-ID und SURE-ID (für weitere Nachfragen)
  • Fehlermeldung: Falls Sie eine Fehlermeldung erhalten, fügen Sie diese (als Screenshot) in Ihrer Nachricht bei.
  • Browser und Version: Geben Sie an, welchen Browser und welche Version Sie verwenden.

 

Supportteam SURE GmbH

Wenn Sie weitere, spezifische Fragen zur UDB haben, können Sie diese an udb@sure-system.org richten. Wir bitten um Verständnis, dass wir angesichts der Komplexität des Themas und zahlreicher offener, mit der UDB zu klärender Themen, nicht jede Frage unmittelbar beantworten können. Wir werden uns in einem solchen Fall jedoch schnellstmöglich um Klärung bemühen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Konfliktlösung und die Untersuchung von Beschwerden sind für die SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH von wesentlicher Bedeutung, um Zuverlässigkeit und Integrität des SURE-EU Systems zu gewährleisten.

Der Schutz des SURE-EU Systems vor Missbrauch ist wichtig, um sicherzustellen, dass diejenigen, die Zeit und Ressourcen in die Einhaltung der Anforderungen des SURE-EU Systems investiert haben, sicher identifiziert und ihre Interessen geschützt werden. SURE ist daran interessiert, Konflikte im Dialog mit den betroffenen Parteien zu lösen, bevor ein förmliches Verfahren eingeleitet wird.

Was kann als Beschwerde angesehen werden?

Eine „Beschwerde“ ist eine Äußerung einer interessierten Partei, die eine Unzufriedenheit ausdrückt und mit einer Forderung an den Systemgeber SURE verbunden ist.

Beschwerden jeglicher Art können ein Hinweis auf vermutete Verstöße oder Schwachstellen bei Systemteilnehmern, Zertifizierungsstellen und dem Zertifizierungssystem selbst sein und zusätzliche Kontrollen auslösen. SURE hat zu diesem Zweck ein Beschwerdemanagement eingerichtet.

Voraussetzung für die Untersuchung einer Beschwerde sind objektive Nachweise und so umfangreiche und konkrete Informationen wie möglich. Eine ausschließlich auf Hörensagen oder Gerüchten beruhende Beschwerde reicht für weitere Untersuchungen durch SURE nicht aus.

Beschwerden sind unzulässig, wenn

  • die Anforderungen an Form und Inhalt nicht erfüllt sind. Dazu gehören Beschwerden und Einsprüche, die nicht ausreichend durch objektive und ausreichende Belege gestützt werden, die notwendig sind, um eine klare Vorstellung und ein eindeutiges Verständnis der vorliegenden Situation zu erlangen.
  • die Beschwerde auf Anpassungen des anerkannten SURE-EU Systems zielt.
  • die Beschwerde auf die Änderung von Sanktionen abzielt, die von SURE aufgrund von Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen SURE-Anforderungen verhängt worden sind.
  • der Grund für die Beschwerde sich nicht explizit auf die SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH oder auf Aktivitäten bezieht, die im Rahmen von SURE durchgeführt werden.
Wie kann eine Beschwerde bei SURE eingereicht werden?

Die Beschwerde ist schriftlich, inklusive aller nachweisbaren Informationen, an die Geschäftsstelle der SURE GmbH, deutlich gekennzeichnet als Beschwerde, per Post oder E-Mail (ims@sure-system.org) einzureichen. Voraussetzung für die Untersuchung einer Beschwerde sind objektive Nachweise und möglichst umfangreiche und konkrete Informationen. 
Selbstverständlich ist eine anonyme Beschwerde ebenfalls möglich. Bitte nutzen Sie dazu das Kontaktformular für anonyme Nachrichten.

Postanschrift
SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme GmbH
Schwertberger Str. 16
53177 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 35 06 150

Beschwerdeverfahren (Zusammenfassung) und Verlauf

Jede Beschwerde, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen entspricht, wird gemäß Abbildung 1 aufgenommen, analysiert und verfolgt.

Die einzelnen Schritte des Beschwerdeverfahrens werden von SURE sorgfältig dokumentiert.

Das Beschwerdeverfahren gewährleistet die Vertraulichkeit und den Schutz von Personen, die Verstöße melden oder Beschwerden protokollieren. Im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 wird die Identität des Hinweisgebers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung niemandem außerhalb der für die Entgegennahme oder Weiterverfolgung von Meldungen zuständigen Mitarbeiter bekannt gegeben. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen die Identität des Hinweisgebers direkt oder indirekt abgeleitet werden kann (Kapitel 5, Artikel 16 Absatz 1). Abweichend von Absatz 1 dürfen die Identität des Hinweisgebers und alle anderen in Absatz 1 genannten Informationen nur offengelegt werden, wenn dies nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten im Rahmen von Ermittlungen der nationalen Behörden oder von Gerichtsverfahren erforderlich und verhältnismäßig ist, auch um die Verteidigungsrechte des Hinweisgebers zu wahren.

Der Hinweisgeber sowie ggf. weitere involvierte Parteien (z.B. zuständige Behörden oder die EU-Kommission) werden über das Ergebnis der Prüfung des Beschwerdegrundes informiert.

 

 

Abbildung 1: Schritte des Beschwerdeverfahrens von SURE

Der im obigen Diagramm gezeigte Ablauf sieht im Detail wie folgt aus:

(1)
Dem Hinweisgeber stehen sämtliche Kommunikationskanäle zur Verfügung, um dem Systemgeber seine Beschwerde zu übermitteln: E-Mail, Fax, Schreiben per Post. Vor allem weisen wir noch einman ausdrücklich auf die Möglichkeit der anonymen Kontaktaufnahme über die SURE-Webseite hin.


(2)
Der Systemgeber entscheidet, ob die eingereichte Beschwerde der Definition des Systems entspricht. Wenn dies zutrifft, wird der Eingang der Beschwerde dokumentiert und ein Fortschrittsbericht angelegt, in dem alle weiteren Maßnahmen und Vorfälle in Zusammenhang mit dieser Beschwerde chronologisch erfasst und mit den entsprechenden Informationen und Begleitdokumenten verknüpft werden. Im Rahmen einer ersten Analyse der Beschwerde wirde folgendes systematisch ermittelt und dokumentiert:

  • der Beschwerdeführer (einschließlich Kontaktdaten)
  • Begründung der Beschwerde (Informationen über die beteiligten Unternehmen, Arten und Mengen von Biomasse / Biomassebrennstoffen oder Strom / Wärme, Fristen und sonstige Einzelheiten)
  • mögliche Ursachen der Beanstandung (sofern sich diese zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit feststellen lassen)
  • eventuell Umfang der Beschwerde in Bezug auf die Integrität des SURE-Systems

(3)
Die Beschwerde ist verständlich und zulässig gemäß der SURE Vorgaben für Beschwerden.


(4)
Ist die Beschwerde nicht verständlich genug, wird der Beschwerdeführer kontaktiert und versucht, die fehlenden Informationen aus der Sicht des Beschwerdeführers zu erhalten.


(5)
SURE führt ein Register über eingegangene Beschwerden und eingeleitete Maßnahmen, welches für ein transparentes Verfahren zur Reduzierung von Interessenskonflikten und der Möglichkeit des Monitorings sorgen.


(6)
Ist die Beschwerde hinreichend substanziell und überzeugend, erhält der Beschwerdeführer innerhalb von fünf Werktagen ein Schreiben, in dem ihm der Eingang der Beschwerde bestätigt sowie die weitere Bearbeitung der Beschwerde und der Erhalt von Informationen über den Fortgang zugesichert wird.


(7)
Zur Wahrung der Transparenz ist SURE dazu verpflichtet, der Kommission im Rahmen der jährlichen Berichterstattung eine Zusammenfassung der registrierten Beschwerden zu übermitteln.


(8)
Mögliche Interessenkonflikte werden analysiert.


(9)
Werden interne Interessenkonflikte erkannt, schließt ein Managementbeschluss diese aus. (z.B. die Beschwerde richtet sich gegen einen Mitarbeiter von SURE, der durch Anweisung des Managements von der Bearbeitung der Beschwerde entbunden ist).


(10)
Der Systemgeber legt Maßnahmen fest, um die Ursache für die Beanstandung dauerhaft zu beseitigen.


(11)
Der Grund für die Beschwerde muss von der betreffenden Person (z. B. Systemteilnehmer oder Zertifizierungsstelle) erläutert und beseitigt werden.


(12)
Der Systemgeber prüft die Beschwerden der Person, die die Beschwerde eingereicht hat, oder prüft unmittelbar die Durchführung und Wirksamkeit der von der Person angegebenen oder vom Systemgeber eingeleiteten Maßnahmen.


(13)
Ist die Wirksamkeit der Maßnahmen (z. B. Ergebnis eines weiteren Audits) nicht zufriedenstellend, wird ein neuer Maßnahmenzyklus (siehe 10) nach dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) eingeleitet.


(14)
Vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens wird ein zusammenfassender Bericht erstellt.


(15)
Die beteiligten Parteien (Beschwerdeführer sowie derjenige gegen den sich die Beschwerde richtet) werden über das Ergebnis der Bearbeitung der Beschwerde informiert.


(16)
Handelt es sich bei der Beschwerde um einen Systemteilnehmer, wird die verantwortliche Zertifizierungsstelle über das Ergebnis der Bearbeitung der Beschwerde informiert um auf Aufforderung von SURE beschwerderelevanten Sachverhalten (z.B. umgesetzte Maßnahmen) in einem regulären oder beauftragten Sonderaudit nachgehen zu können.

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